
Prozesse vorbereiten
Das BSI erläutert die stufenweise Umsetzung des EU Cyber Resilience Act. Ab 11. September 2026 greifen Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle.
Auf einen Blick
- Das BSI nennt den 11. September 2026 für neue Meldepflichten.
- Die umfassenden Produktanforderungen gelten laut BSI ab 11. Dezember 2027.
- Hersteller benötigen belastbare Prozesse für Schwachstellenannahme, Bewertung, Eskalation und Nachweisführung.

