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Cyber Resilience Act: BSI erinnert an Meldepflichten ab September 2026

Deutsches Produktsicherheitsteam plant Pflichten des EU Cyber Resilience Act
Regulierung

Prozesse vorbereiten

Das BSI erläutert die stufenweise Umsetzung des EU Cyber Resilience Act. Ab 11. September 2026 greifen Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle.

Auf einen Blick

  • Das BSI nennt den 11. September 2026 für neue Meldepflichten.
  • Die umfassenden Produktanforderungen gelten laut BSI ab 11. Dezember 2027.
  • Hersteller benötigen belastbare Prozesse für Schwachstellenannahme, Bewertung, Eskalation und Nachweisführung.
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